4. Veränderungen vereinbaren

Veränderungen auf beiden Seiten vereinbaren

„Auf beiden Seiten“ bedeutet, dass es nie einfach „an den Studierenden“ liegen kann, wenn etwas nicht gut funktioniert im Lern-/Lehrprozess. Ebenso wenig liegt es einzig an der Person der Dozierenden, wenn Schwierigkeiten auftreten. Hilfreich ist es,  Störungen oder Probleme oder Höhepunkte nicht einer der beteiligten Seiten zuzurechnen, sondern die Aufmerksamkeit auf die Interaktion der Beteiligten zu richten: Was zwischen den Studierenden oder einzelnen Studierenden und der dozierenden Person müsste verändert werden, um die Lernprozesse zu stärken?

Unter diesem Aspekt sind auch die Veränderungen zwischen Dozierenden und Studierenden zu vereinbaren. Ganz wichtig: Nicht zu viele Veränderungen aufs Mal vorsehen. Lieber wenig und das in der weiteren Zusammenarbeit präsent halten.

Beispiel: Die Dozierende spricht deutlich wahrnehmbar langsamer und in weniger komplexen Satzgebilden. Und gleichzeitig unterbrechen die Studierenden nicht laufend mit Verständnisfragen, sondern warten auch mal den Argumentationsbogen der Dozierenden ab.

Es macht Sinn, Vereinbarungen zu treffen, die handlungsorientiert und damit überprüfbar sind. So ist es sehr zu empfehlen (wenn nicht unverzichtbar), dass die getroffenen Vereinbarungen nach einer definierten Zeit überprüft werden: Was haben die Veränderungen für beide Seiten gebracht, was ist allenfalls nochmals neu zu überdenken?

Fragen oder eigene Erfahrungen? Rückmeldungen sind willkommen 

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